Bewerbungen 2030

Vier Städte bewarben sich um den Titel «Kulturhauptstadt Schweiz 2030»: Aarau und Thun für die Deutschschweiz sowie Bellinzona und Lugano für das Tessin.

Am 4. Juni 2026 fiel die Entscheidung: Aarau wird «Kulturhauptstadt Schweiz 2030».

Welche Ideen die Städte für 2030 entwickelt hatten und was sie als künftige «Kulturhauptstadt Schweiz» umsetzen wollten, ist im Management Summary zusammengefasst. Die Dossiers sind jeweils in der Originalsprache verfügbar.

 

Kriterien und Ziele

Welche Kriterien und Ziele sollen erreicht werden?

Allgemein

  • Das Projekt muss in erster Linie kultureller Art sein, auch wenn es andere Komponenten wie Wirtschaft oder Tourismus umfasst.
  • Es muss zur Transformation der Stadt (resp. der Region) entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen beitragen (Stadtplanung, Renovierung von Orten und Infrastrukturen usw.).
  • Per Definition ist die Veranstaltung regional verankert, ihre Reichweite sollte jedoch national sein.
  • Das Projekt darf sich nicht darauf beschränken, Bestehendes aufzuwerten (business as usual), sondern soll über das übliche kulturelle Angebot hinausgehen.
  • Das Projekt muss eine langfristige Vision haben, die über das Jahr der Kulturhauptstadt Schweiz (der einzelnen Veranstaltung) hinausgeht. Es muss sich in die Gesamtstrategie der Stadt einfügen und die Verbindungen zwischen Kultur, Bildung, Tourismus, Raumplanung und anderen Bereichen stärken.
  • Das Projekt muss Teil einer umfassenden und kohärenten Vision sein, z.B. rund um ein Thema, das der Veranstaltung eine Identität verleiht. Hier einige Beispiele zu Themen, die von Städten im Rahmen der europäischen Projekte vorgeschlagen wurden:
    • Mons 2015: Wenn Technologie auf Kultur trifft.
    • Aarhus 2017: Let's rethink (Den Wandel durch Kunst und Kultur überdenken).
  • Die zu erreichenden Ziele sind nicht quantitativer Art. Jedes Projekt ist anders, da jede Stadt vor anderen Herausforderungen steht. Die Ziele müssen jedoch den vom Verein KHS festgelegten Vorgaben entsprechen.
  • Die Bewerberstädte müssen klare (künstlerische oder kulturelle, wirtschaftliche, soziale, touristische, städtische), relevante und messbare Wirkungsindikatoren vorschlagen. Diese Wirkungsindikatoren sind für die Überwachung des Projektfortschritts und die Bewertung der Ergebnisse von entscheidender Bedeutung.

Künstlerische und kulturelle Inhalte

  • Das Projekt muss eine klare und kohärente künstlerische Vision und Strategie für das Kulturprogramm bieten.
  • Die entscheidenden Kriterien bei der Auswahl einer ausrichtenden Stadt sind der Umfang und die Vielfalt der angebotenen Aktivitäten und ihre künstlerische Gesamtqualität sowie die Fähigkeit, das lokale Kulturerbe mit innovativen und experimentellen kulturellen Ausdrucksformen zu verbinden.
  • Lokale Künstler und Kulturschaffende sollten an der Gestaltung und Durchführung des Kulturprogramms beteiligt sein.
  • Das kulturelle Angebot sollte ein breites Spektrum an Kunstformen abdecken und kostenlose und kostenpflichtige Veranstaltungen sowie Angebote für ein breites Publikum und anspruchsvollere Kunstformen mischen. 

Mitwirkung

  • Die lokale Bevölkerung und die Zivilgesellschaft müssen in die Vorbereitung des Antrags und die Durchführung des Projekts eingebunden werden.
  • Das Projekt muss jungen Menschen, marginalisierten oder benachteiligten Personen und Freiwilligen Möglichkeiten zur Beteiligung bieten. Es muss ausserdem sicherstellen, dass das kulturelle Angebot für möglichst viele Menschen zugänglich ist, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Schulen sollten eng in die Vorbereitung der Bewerbung und die Durchführung des Projekts eingebunden werden.

Management

  • Die Bewerberstadt muss eine klare und kohärente Managementstruktur sowie ein Führungskonzept vorschlagen, das eine enge Zusammenarbeit zwischen den lokalen Behörden und dem operativen Team, einschliesslich des künstlerischen Teams, vorsieht.
  • Ein realistisches Budget und eine realistische Finanzierungsstrategie müssen den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
  • Das Projekt muss von einer angemessenen Marketing- und Kommunikationsstrategie begleitet werden.
  • Das operative Team muss über Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen verfügen, um das Kulturprogramm für das Jahr zu planen, zu verwalten und durchzuführen.

Finanzierung

  • Es gibt kein Mindestbudget für eine Kandidatur. Der Verein Kulturhauptstadt Schweiz geht jedoch davon aus, dass ein Budget von rund 18 bis 20 Millionen Franken erforderlich ist, um eine Ausgabe erfolgreich durchzuführen. Dieser Betrag ist abhängig von den bestehenden finanziellen Mitteln der Stadt und der Kulturinstitutionen, der Ambition der Stadt und der geplanten Struktur der Projektorganisation (Prinzip: Cost-to-design-to-ambition).
  • Zwingend ist einzig, dass das Bewerbungsdossier ein realistisches Budget enthält, mit Angaben zur Verlässlichkeit jeder einzelnen Budgetposition.
  • Die Finanzierungsquellen müssen einen öffentlichen Beitrag (Gemeinde, Kanton, Bund), einen privaten Beitrag (Partnerschaften) sowie weitere Quellen (Kartenverkauf, Crowdfunding usw.) umfassen.

Fähigkeit, das Projekt zum Erfolg zu führen

  • Jede Bewerberstadt muss nachweisen, dass das Projekt auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene über eine breite politische Unterstützung verfügt.
  • Die Bewerberstadt muss über eine ausreichende und angemessene Infrastruktur verfügen, um den Titel «Kulturhauptstadt Schweiz» beanspruchen zu können.
  • Das Projekt muss politisch breit getragen werden, über die üblichen Parteigrenzen hinweg.
  • Das operative Team muss in der Lage sein, eng mit den zuständigen Stellen der Stadt zusammenzuarbeiten.
  • Die Tourismus- und Hotelinfrastruktur muss ausreichend sein, um während der Veranstaltung Besucher*innen aufnehmen zu können.