FAQ: Fragen, Fakten und Hintergründe
2027 stellt die Schweiz erstmals eine «Kulturhauptstadt Schweiz»: in La Chaux-de-Fonds. 2030 soll die nächste Schweizer Stadt diesen Titel tragen.
Doch wie wird man „Kulturhauptstadt Schweiz 2030“ ? Welches sind die Kriterien und wie wird ausgewählt? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
- Verein Kulturhauptstadt Schweiz
- Konzept Kulturhauptstadt Schweiz
- Ausschreibung 2030
- Kriterien und Ziele
- Jury
- Download Bewerbungsunterlagen
Kulturhauptstadt Schweiz in Kürze
Wer ist der Initiator des Projekts Kulturhauptstadt Schweiz?
Der unabhängige Verein Kulturhauptstadt Schweiz (KHS) wurde 2013 gegründet. Er wird von Daniel Rossellat, Stadtpräsident von Nyon, präsidiert und hat derzeit 23 Mitglieder.
Was sind die Ziele des Projektes Kulturhauptstadt Schweiz?
Die Förderung der kulturellen Vielfalt, die Aufwertung des künstlerischen Schaffens und die Stärkung des nationalen Zusammenhalts sind die Hauptziele des Projekts Kulturhauptstadt Schweiz. Und dies auf lange Sicht.
Während eines Jahres wird eine Stadt oder eine Region zum kulturellen Herzen des Landes. Ein verbindendes Ereignis von nationaler Bedeutung, bei dem sich Künstler:innen und Bevölkerung aus der ganzen Schweiz begegnen, austauschen und die Vielfalt pflegen.
Konzept Kulturhauptstadt Schweiz
In welchem Rhythmus findet die Kulturhauptstadt Schweiz statt?
Der Titel «Kulturhauptstadt Schweiz» wird alle drei Jahre an eine Schweizer Stadt mit mindestens 20’000 Einwohner*innen verliehen.
Welche Rolle hat der Verein KHS inne?
Der Verein Kulturhauptstadt Schweiz (KHS) garantiert den Fortbestand des Projekts und die Einhaltung des Konzepts.
Der Verein ernennt zudem eine Jury, die aus 10 bis 15 Persönlichkeiten und Experten:innen aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Medien besteht. Die Jury prüft die Bewerbungsunterlagen und verleiht den Titel «Kulturhauptstadt Schweiz».
Welche Rolle übernimmt der Bund?
Der Bund unterstützt dieses Projekt, das die kulturelle Vielfalt fördert und den nationalen Zusammenhalt stärkt, langfristig. Im März 2024 verabschiedete der Bundesrat die Kulturbotschaft 2025-2028, in der das Projekt Kulturhauptstadt Schweiz speziell erwähnt wird. Diese Anerkennung ist entscheidend, damit das Projekt auf nationaler Ebene weiter bestehen kann.
Wird das Projekt politisch unterstützt?
Das Projekt Kulturhauptstadt Schweiz hat in den letzten Monaten rasant an Fahrt aufgenommen und erfreut sich einer breiten politischen Unterstützung. So wurde das Projekt Kulturhauptstadt Schweiz in die Kulturbotschaft 2025-2028 des Bundesrates aufgenommen, für die die Räte demnächst die Höhe des Bundesbeitrags festlegen werden.
Wer unterstützt den Verein KHS finanziell?
Der Verein KHS wird finanziell unterstützt durch die Beiträge seiner Mitglieder, durch das Bundesamt für Kultur (BAK) sowie durch Partnerschaften mit Unternehmen und Stiftungen.
Wie arbeitet der Verein mit den Kandidatenstädten zusammen?
Es ist eine Partnerschaft zwischen dem nationalen Verein KHS und den Städten. Transparenz und Offenheit untereinander sind von entscheidender Bedeutung.
Ausschreibung 2030
Wer kann sich bewerben?
- Jede Stadt, die grundsätzlich mindestens 20’000 Einwohner hat, kann sich bewerben.
- Mehrere Städte können sich zusammenschliessen, um eine grössere Region zu repräsentieren. Dabei ist zu beachten, dass das Projekt an sich eine echte Investition in menschlicher und finanzieller Hinsicht voraussetzt.
Wer führt das Auswahlverfahren durch?
- Der Verein KHS ist der Garant für die Einhaltung des Konzepts und die Nachhaltigkeit des Projekts, das alle drei Jahre stattfindet.
- Seine Jury ist das Organ, das die Bewerbungen validiert und den Titel Kulturhauptstadt Schweiz verleiht.
Wie funktioniert der Bewerbungsprozess?
Die Ausschreibung wird sechs Jahre vor jeder Veranstaltung veröffentlicht. Den Städten wird eine Frist von einem Jahr eingeräumt, um ihre Bewerbung einzureichen.
Der Bewerbungsprozess erfolgt in zwei Schritten:
- Schritt 1: Die interessierte Stadt gibt kurz an, warum sie sich bewerben möchte. Dies geschieht in Form einer Absichtserklärung, dem letter of intent (LOI)
- Schritt 2 : Die Stadt bestätigt ihren Wunsch, an der Initiative teilzunehmen, mit einer detaillierteren Beschreibung ihres Projekts, in der sie ihre Absichten, Möglichkeiten und Interessen erläutert (bid document).
Kriterien und Ziele
Welche Kriterien und Ziele sollen erreicht werden?
Allgemein
- Das Projekt muss in erster Linie kultureller Art sein, auch wenn es andere Komponenten wie Wirtschaft oder Tourismus umfasst.
- Es muss zur Transformation der Stadt (resp. der Region) entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen beitragen (Stadtplanung, Renovierung von Orten und Infrastrukturen usw.).
- Per Definition ist die Veranstaltung regional verankert, ihre Reichweite sollte jedoch national sein.
- Das Projekt darf sich nicht darauf beschränken, Bestehendes aufzuwerten (business as usual), sondern über das übliche kulturelle Angebot hinausgehen.
- Das Projekt muss eine langfristige Vision haben, die über die einzelne Veranstaltung hinausgeht. Es muss sich in die Gesamtstrategie der Stadt einfügen und die Verbindungen zwischen Kultur, Bildung, Tourismus, Raumplanung und anderen Bereichen stärken.
- Das Projekt muss Teil einer umfassenden und kohärenten Vision sein, z.B. rund um ein Thema, das der Veranstaltung eine Identität verleiht. Hier einige Beispiele zu Themen, die von Städten im Rahmen der europäischen Projekte vorgeschlagen wurden:
- Mons 2015: Wenn Technologie auf Kultur trifft.
- Aarhus 2017: Let's rethink (Den Wandel durch Kunst und Kultur überdenken).
- Die zu erreichenden Ziele sind nicht quantitativer Art. Jedes Projekt ist anders, da jede Stadt vor anderen Herausforderungen steht. Die Ziele müssen jedoch den vom Verein KHS festgelegten Vorgaben entsprechen.
- Die Bewerberstädte müssen klare (künstlerische oder kulturelle, wirtschaftliche, soziale, touristische, städtische), relevante und messbare Wirkungsindikatoren vorschlagen. Diese Wirkungsindikatoren sind für die Überwachung des Projektfortschritts und die Bewertung der Ergebnisse von entscheidender Bedeutung.
Künstlerische und kulturelle Inhalte
- Das Projekt muss eine klare und kohärente künstlerische Vision und Strategie für das Kulturprogramm bieten.
- Die entscheidenden Kriterien bei der Auswahl einer ausrichtenden Stadt sind der Umfang und die Vielfalt der angebotenen Aktivitäten und ihre künstlerische Gesamtqualität sowie die Fähigkeit, das lokale Kulturerbe mit innovativen und experimentellen kulturellen Ausdrucksformen zu verbinden.
- Lokale Künstler und Kulturschaffende sollten an der Gestaltung und Durchführung des Kulturprogramms beteiligt sein.
- Das kulturelle Angebot sollte ein breites Spektrum an Kunstformen abdecken und kostenlose und kostenpflichtige Veranstaltungen sowie Angebote für ein breites Publikum und anspruchsvollere Kunstformen mischen.
Mitwirkung
- Die lokale Bevölkerung und die Zivilgesellschaft müssen in die Vorbereitung des Antrags und die Durchführung des Projekts eingebunden werden.
- Das Projekt muss jungen Menschen, marginalisierten oder benachteiligten Personen und Freiwilligen Möglichkeiten zur Beteiligung bieten. Es muss ausserdem sicherstellen, dass das kulturelle Angebot für möglichst viele Menschen zugänglich ist, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
- Schulen sollten eng in die Vorbereitung der Bewerbung und die Durchführung des Projekts eingebunden werden.
Management
- Die Bewerberstadt muss eine klare und kohärente Managementstruktur sowie ein Führungskonzept vorschlagen, das eine enge Zusammenarbeit zwischen den lokalen Behörden und dem operativen Team, einschliesslich des künstlerischen Teams, vorsieht.
- Ein realistisches Budget und eine realistische Finanzierungsstrategie müssen den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
- Das Projekt muss von einer angemessenen Marketing- und Kommunikationsstrategie begleitet werden.
- Das operative Team muss über Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen verfügen, um das Kulturprogramm für das Jahr zu planen, zu verwalten und durchzuführen.
Finanzierung
- Es gibt kein Mindestbudget für eine Kandidatur. Der Verein KHS geht jedoch davon aus, dass ein Budget von mindestens 20 Millionen Franken notwendig ist, um eine Ausgabe erfolgreich durchzuführen.
- Das Bewerbungsdossier muss ein realistisches Budget enthalten, mit ausreichenden Informationen zu den einzelnen Budgetpositionen.
- Die Finanzierungsquellen müssen einen öffentlichen Beitrag (Gemeinde, Kanton, Bund), einen privaten Beitrag (Partnerschaften) sowie weitere Quellen (Kartenverkauf, Crowdfunding usw.) umfassen.
Fähigkeit, das Projekt zum Erfolg zu führen
- Jede Bewerberstadt muss nachweisen, dass das Projekt auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene über eine breite politische Unterstützung verfügt.
- Die Bewerberstadt muss über eine ausreichende und angemessene Infrastruktur verfügen, um den Titel «Kulturhauptstadt Schweiz» beanspruchen zu können.
- Das Projekt muss politisch breit getragen werden, über die üblichen Parteigrenzen hinweg.
- Das operative Team muss in der Lage sein, eng mit den zuständigen Stellen der Stadt zusammenzuarbeiten.
- Die Tourismus- und Hotelinfrastruktur muss ausreichend sein, um während der Veranstaltung Besucher:innen aufnehmen zu können.
Jury
Wie ist die Jury zusammengesetzt?
Die Jury setzt sich aus 11 Experten und Expertinnen aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Medien zusammen.
- Anne Bisang, Direktorin TPR - Théâtre populaire romand
- Raphaël Brunschwig, Managing Director Locarno Film Festival
- Cathy Flaviano, Leiterin Play Suisse SRG SSR
- Daniel Hassenstein, Mitglied des Vereins Capitale Culturelle Suisse, Vize-Direktor Paléo Festival
- Daniel Hitzig, Moderator, Redaktor und Berater
- Roland Hochstrasser, Capo dell’Ufficio dell’analisi e del patrimonio culturale digitale
- Vincent Kucholl, Schauspieler, Künstler, Comedian, Autor Editions LEP
- Marta Kwiatskowski, Leiterin Gesellschaftsengagement Die Mobiliar
- Diana Segantini, Segantini Unlimited, freischaffende Kulturmanagerin
- Carine Zuber, Mitglied des Vereins Capitale Culturelle Suisse, Freischaffend
Was zeichnet die Jurymitglieder aus?
Die Jurymitglieder sind unser Expertengremium. Sie unterstützen mit ihrer fachlichen Expertise das Projekt und die Umsetzung desselben.
Was sind die Aufgaben der Jurymitglieder?
- Sie entscheiden, an welche Stadt das Label vergeben wird.
- Sie begleiten den Auswahlprozess (Ausschreibung, Bewertung der Dossiers, Nominierung) und beurteilen die Bewerbungsunterlagen nach den Kriterien des Vereins Kulturhauptstadt Schweiz.
- Sie begleiten die gewählte Stadt während des Bewerbungsprozesses und während der Umsetzungsphase.
- Sie helfen mit, den Verein und das Projekt der gewählten Stadt zu fördern und so Sichtbarkeit zu erhalten; dies in ihrer Funktion als Botschafter:in und Vermittler:in.
- Sie treffen sich zwei bis drei Mal pro Jahr.
Download Bewerbungsunterlagen
Letter of Intent (LOI)
Mit dem Letter of Intent (LOI) teilt die Stadt dem Verein KHS verbindlich ihre Absicht mit,
- in einen ersten Austausch für eine Bewerbung 2030 zu treten und
- sehen den politischen Willen und die Machbarkeit als gegeben an.
Download LOI
Abgabefrist: Datum
Per Mail an info@capitaleculturelle.ch als PDF und unterzeichnet (mit digitaler verifizierter Signatur)
Bid document: Das Regelwerk für die Eingabe Ihrer Bewerbung
Mit dem Bid Document (Ausschreibungsunterlage) gehen wir ins Detail.
Wir fragen gezielt nach der Motivation, der Idee und der Umsetzung für 2030, der Organisationsstruktur, der Finanzierung, den Vorteilen für Ihre Stadt und Region, etc.
Die gemachten Angaben sind zutreffend. Gegebenenfalls sind sie als Wahrscheinlichkeitsangaben zu deklarieren.
Download Bid Document
Abgabefrist: Datum
Per Mail an info@capitaleculturelle.ch als PDF und unterzeichnet (mit digitaler verifizierter Signatur)